Patienteninfo

Kassen-Ordination

Bitte bringen Sie relevante Vorbefunde, Bildgebungen (Röntgen, CT, MRT) sowie eine aktuelle Medikamentenliste mit. So kann ich Ihre Situation umfassend einschätzen und gezielt behandeln.

Aus rechtlichen Gründen erfolgen keine medizinischen Auskünfte oder Terminvergaben per E-Mail.

Bei einem Besuch in der Kassenordination erfolgt die Verrechnung zwischen Arzt und den jeweiligen Krankenversicherungsträgern. Die E-Card ist zum Ordinationsbesuch mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass Privatleistungen kostenpflichtig sind und entsprechend den Tarifempfehlungen der Österreichischen Ärztekammer in Rechnung gestellt werden.

Für Impfungen werden Kosten entsprechend dem Tarif der Österreichischen Ärztekammer in Rechnung gestellt.

Führerscheinuntersuchungen sind Privatleistungen durch einen gem. §34 FSG bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin oder Amtsarzt und damit kostenpflichtig. Nährere Informationen finden Sie unter dem Fragepunkt Führerscheinunterschung.

Für Untersuchungen für Lebensversicherungen sowie Aufklärungen bzgl. Patientenverfügung/Sterbeverfügung sowie Ausstellung ärztlicher Bestätigungen werden Kosten entsprechend dem Tarif der Österreichischen Ärztekammer in Rechnung gestellt.

Führerscheinuntersuchungen sind Privatleistungen durch einen gem. §34 FSG bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin oder Amtsarzt und damit kostenpflichtig. Die Kosten variieren je nach Führerscheinklasse.

Führerscheinuntersuchungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Ordination.

WICHTIG:
Der eigene Hausarzt darf die Untersuchung nicht vornehmen, auch wenn er ein sachverständiger Arzt gem. § 34 FSG ist.

Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Brillenträger: Brille; für Lenker der Gruppe 2 zusätzlich eine Brillenstärkebestimmung vom Optiker (Brillenpass) (NICHT ÄLTER ALS 6 MONATE)
  • Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein.

Die Vorsorgeuntersuchung ist eine Kassenleistung, die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 1x/Jahr in Anspruch genommen werden kann. Vorsorgeuntersuchungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung in der Ordination

Mitzubringen sind:

  • E-Card
  • Evtl. Medikationsliste/Vorbefunde/aktuelle Arztbriefe

Wahlarzt-Ordination

Bitte bringen Sie relevante Vorbefunde, Bildgebungen (Röntgen, CT, MRT) sowie eine aktuelle Medikamentenliste mit. So kann ich Ihre Situation umfassend einschätzen und gezielt behandeln.

Aus rechtlichen Gründen erfolgen keine medizinischen Auskünfte oder Terminvergaben per E-Mail.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Absage. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr zu verrechnen.

Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet und können bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden, wodurch ein Teil der Kosten rückerstattet werden kann.